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BEITRAGSORDNUNG
SC Böckingen Fußball 1913
Abteilung der Sport und Kulturgemeinde Böckingen e.V.
Mitglied des Württembergischen Sportbundes und der angeschlossenen Fachverbände
Beitragsordnung
Mitglied des Württembergischen Sportbundes und der angeschlossenen Fachverbände
Die Beitragsordnung bestimmt die Höhe der zu erhebenden Mitgliedsbeiträge. Diese werden im Benehmen mit der Vorstandschaft festgelegt und von der Mitgliederversammlung genehmigt. Die Beitragsordnung ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
Allgemeine Regelungen
1. Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere der Adresse oder Bankverbindung, sind unverzüglich der Geschäftsstelle mitzuteilen.
Jährliche Mitgliedsbeiträge
2. Es gelten folgende jährliche Mitgliedsbeiträge:
| Mitgliedsgruppe | Jahresbeitrag |
|---|---|
| Mitglieder ab 18 Jahren | 100,00 € |
| Schüler, Studierende und Auszubildende | 70,00 € |
| Rentner | 70,00 € |
| 2. Kind/Jugendlicher einer Familie | 50,00 € |
Familienbeiträge
| Familienkonstellation | Jahresbeitrag |
|---|---|
| 2 Erwachsene + 1 Kind | 240,00 € |
| 2 Erwachsene + 2 Kinder | 290,00 € |
| 1 Erwachsener + 1 Kind | 140,00 € |
| 1 Erwachsener + 2 Kinder | 190,00 € |
Ermäßigungen und Nachweise
3. Mitglieder, die im Beitragsjahr nach den geltenden rentenrechtlichen Vorschriften eine Altersrente, eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine vergleichbare Rente erhalten, können nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises beim zuständigen Kassier auf den Rentnerbeitrag herabgestuft werden.
4. Schüler und Studierende müssen dem zuständigen Kassier bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Beitragsjahres eine aktuelle Schul- bzw. Studienbescheinigung vorlegen. Bei Auszubildenden genügt die einmalige Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Liegt kein Nachweis vor, wird der Beitrag für ein Einzelmitglied fällig.
Zahlungsweise und Fälligkeit
5. Wird keine Ermächtigung zum Einzug der Beiträge vom Girokonto erteilt, fällt ein jährlicher Zusatzbeitrag von 10,00 € an. Dieser dient der Kosteneinsparung und der Entlastung des ehrenamtlichen Beitragskassiers.
6. Kann der Mitgliedsbeitrag aus einem vom Mitglied zu vertretenden Grund nicht vom Girokonto eingezogen werden, zum Beispiel wegen einer nicht mitgeteilten Änderung der Bankverbindung, sind die entstandenen Bankkosten vom Mitglied zu ersetzen.
7. Ehrenmitglieder sowie Mitglieder mit einer Vereinszugehörigkeit von mindestens 50 Jahren sind beitragsfrei.
8. Gerät ein Mitglied in eine wirtschaftliche Notlage, kann der Vorstand den Mitgliedsbeitrag auf Antrag oder von sich aus stunden, erlassen oder ermäßigen.
9. Bei Aufnahme eines Mitglieds im Laufe des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag sofort fällig. Bei Austritt im Laufe des Jahres bleibt der Mitgliedsbeitrag ebenfalls sofort fällig.
10. Der Mitgliedsbeitrag ist im letzten Monat des Geschäftsjahres, derzeit vom 1. Juli bis zum 30. Juni des Folgejahres, beziehungsweise zu Beginn der Mitgliedschaft im Voraus zu entrichten.
11. Bei Beendigung der Mitgliedschaft sind die Mitgliedsbeiträge bis zum Ende des Geschäftsjahres zu bezahlen.
Weitere Kosten und Pflichten
12. Die Grundausstattung des Trainingspakets, bestehend aus T-Shirt, langer Hose und Trainingsjacke, ist beim Eintritt in den Verein zu bestellen.
13. Die Gebühren für einen Passantrag in Höhe von 10,00 € sowie für einen Vereinswechsel in Höhe von 25,00 € sind vom Spieler selbst zu tragen.
14. Jedes Mitglied muss zehn Arbeitsstunden für die Abteilung leisten. Bei Kindern unter 16 Jahren übernimmt ein Elternteil diese Verpflichtung. Werden die Arbeitsstunden nicht erbracht, wird ein Betrag von 50,00 € zugunsten der Abteilungskasse fällig.
Kündigung und Inkrafttreten
15. Die Kündigung der Mitgliedschaft muss schriftlich erfolgen.
16. Diese Beitragsordnung gilt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.07.2026. Frühere Regelungen treten außer Kraft.
Beitragsordnung SC Böckingen Fußball 1913
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