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BEITRAGSORDNUNG
SC Böckingen Fußball 1913
Abteilung der Sport und Kulturgemeinde Böckingen e.V.
Mitglied des Württembergischen Sportbundes und der angeschlossenen Fachverbände
Die
Beitragsordnung bestimmt die Höhe der
zu erhebenden
Mitgliedsbeiträge, die im
Benehmen mit
der Vorstandschaft
festgelegt werden und von der Mitgliederversammlung
genehmigt
werden. Sie
ist Bestandteil
der Beitrittserklärung.
1. Änderungen Ihrer Daten (Anschrift, Bankverbindung) sind der
Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.
2. Jährliche Mitgliedsbeiträge:
a)
Mitglieder ab 18 Jahre:
80,00 €
b) Schüler, Studenten, Auszubildende:
50,00 €
c)
Rentner: 50,00 €
d)
2. Kind/Jugendliche: 30,00 €
Für die
Mitglieder einer Familie beträgt der Beitrag für alle Familienmitglieder:
a) 2 Erwachsene
+ 1.Kind 180,- Euro
b) 2 Erwachsene
+ 2 Kinder 200,- Euro
c) 1
Erwachsener + 1 Kind 110,- Euro
d) 1
Erwachsener + 2 Kinder 150,- Euro
3. Für
alle Mitglieder, die im Beitragsjahr eine Rente (nach der neuen
Rentenverordnung) oder vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine
Altersrente, eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine vergleichbare Rente
beziehen, kann der Beitrag nach Vorlage des Rentnerausweises bei der
zuständigen Kasse auf den Rentnerbeitrag ermäßigt werden.
4. Schüler
bzw. Studenten müssen bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Beitragsjahres
eine aktuelle Schul- bzw. Studienbescheinigung beim zuständigen Kassierer
vorlegen. Bei Auszubildenden genügt einmalig eine entsprechende Bescheinigung.
Ansonsten wird der Beitrag eines Einzelmitglieds fällig.
5. Zur Einsparung von Kosten, die
besser im sportlichen Bereich eingesetzt werden könnten, und insbesondere zur
Entlastung des ehrenamtlichen Beitragskassierers wird ein Zusatzbeitrag in Höhe
von 10,00 € pro Jahr erhoben, wenn keine Einzugsermächtigung für das Girokonto
erteilt wird.
6. Konnte der Mitgliedsbeitrag aus
Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, z.B. Änderung der Bankverbindung,
nicht vom Girokonto eingezogen werden, sind die entstandenen Bankkosten zu
erstatten.
7. Ehrenmitglieder und Mitglieder ab
einer 50–jährigen Vereinsmitgliedschaft
sind beitragsfrei.
8. Gerät ein Mitglied in eine wirtschaftliche
Notlage, so kann der Vorstand von sich aus oder auf Antrag
Stundung, Erlass oder Ermäßigung des
Beitrages.
9. Bei
Aufnahme eines Mitglieds während des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag sofort
fällig.
Bei Austritt
während des Jahres ist der Beitrag ebenfalls sofort fällig.
10. Der Mitgliedsbeitrag ist im
Voraus im letzten Monat des Geschäftsjahres (derzeit 01. Juli bis 30. Juni des
Folgejahres) bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft zu entrichten.
11. Bei Ende der Mitgliedschaft sind die Mitgliedsbeiträge bis
zum Ende des Geschäftsjahres zu
bezahlen.
12. Grundausstattung Trainingspaket
(T-Shirt, lange Hose, Trainingsjacke) sind bei Beitritt in den Verein zu
bestellen.
13. Gebühren für einen Passantrag
(10Euro), Vereinswechsel (20Euro) sind vom Spieler selbst zu tragen.
14. Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen.
15. Gültig laut Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 25.07.2024. Frühere Regelungen
sind außer Kraft gesetzt.
SC
Böckingen,
Viehweide 5, 74080 Heilbronn
Stand: 2024
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