SC Böckingen

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BEITRAGSORDNUNG

SC Böckingen Fußball 1913

Abteilung der Sport und Kulturgemeinde Böckingen e.V.
Mitglied des Württembergischen Sportbundes und der angeschlossenen Fachverbände

Die Beitragsordnung bestimmt die Höhe der zu erhebenden Mitgliedsbeiträge, die im Benehmen mit der Vorstandschaft festgelegt werden und von der Mitgliederversammlung genehmigt werden. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

  1. Änderungen Ihrer Daten (Anschrift, Bankverbindung) sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.

 

2. Jährliche Mitgliedsbeitge:

 

a) Mitglieder ab 18 Jahre: 80,00 €

b) Schüler, Studenten, Auszubildende: 50,00 €

c) Rentner: 50,00 €

d) 2. Kind/Jugendliche: 30,00 €

 

Für die Mitglieder einer Familie beträgt der Beitrag für alle Familienmitglieder:

 

a) 2 Erwachsene + 1.Kind 180,- Euro

b) 2 Erwachsene + 2 Kinder 200,- Euro

c) 1 Erwachsener + 1 Kind 110,- Euro

d) 1 Erwachsener + 2 Kinder 150,- Euro

 

3. Für alle Mitglieder, die im Beitragsjahr eine Rente (nach der neuen Rentenverordnung) oder vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters eine Altersrente, eine volle Erwerbsminderungsrente oder eine vergleichbare Rente beziehen, kann der Beitrag nach Vorlage des Rentnerausweises bei der zuständigen Kasse auf den Rentnerbeitrag ermäßigt werden.

 

4. Schüler bzw. Studenten müssen bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Beitragsjahres eine aktuelle Schul- bzw. Studienbescheinigung beim zuständigen Kassierer vorlegen. Bei Auszubildenden genügt einmalig eine entsprechende Bescheinigung. Ansonsten wird der Beitrag eines Einzelmitglieds fällig.

 

5. Zur Einsparung von Kosten, die besser im sportlichen Bereich eingesetzt werden könnten, und insbesondere zur Entlastung des ehrenamtlichen Beitragskassierers wird ein Zusatzbeitrag in Höhe von 10,00 € pro Jahr erhoben, wenn keine Einzugsermächtigung für das Girokonto erteilt wird.

 

6. Konnte der Mitgliedsbeitrag aus Gründen, die das Mitglied zu vertreten hat, z.B. Änderung der Bankverbindung, nicht vom Girokonto eingezogen werden, sind die entstandenen Bankkosten zu erstatten.

 

7. Ehrenmitglieder und Mitglieder ab einer 50jährigen Vereinsmitgliedschaft sind beitragsfrei.

 

8. Gerät ein Mitglied in eine wirtschaftliche Notlage, so kann der Vorstand von sich aus oder auf Antrag

Stundung, Erlass oder Ermäßigung des Beitrages.

 

9. Bei Aufnahme eines Mitglieds während des Jahres wird der Mitgliedsbeitrag sofort fällig.

Bei Austritt während des Jahres ist der Beitrag ebenfalls sofort fällig.


10. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus im letzten Monat des Geschäftsjahres (derzeit 01. Juli bis 30. Juni des Folgejahres) bzw. zu Beginn der Mitgliedschaft zu entrichten.

 

11. Bei Ende der Mitgliedschaft sind die Mitgliedsbeiträge bis zum Ende des Geschäftsjahres zu bezahlen.

 

12. Grundausstattung Trainingspaket (T-Shirt, lange Hose, Trainingsjacke) sind bei Beitritt in den Verein zu bestellen.

 

13. Gebühren für einen Passantrag (10Euro), Vereinswechsel (20Euro) sind vom Spieler selbst zu tragen.

 

14. Die Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich zu erfolgen.

 

15. Gültig laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 25.07.2024. Frühere Regelungen sind außer Kraft gesetzt.

 

SC Böckingen, Viehweide 5, 74080 Heilbronn


Stand: 2024

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